Strafbare Diätlügen ohne Ende
Erstellt von admin am Montag 1. Juli 2013
Bezug: Abnehmen, Desinformation, Betrug
Rolf Ehlers
Meine Arbeit an einem Buchprojekt hat mich einige Monate stark gefangen genommen. In dieser Zeit habe ich nur am Rande mitbekommen, wie hemmungslos die unverschämtesten Abnehmlügen immer weiter fortgesetzt werden.
In meinen Büchern und auf dieser Seite habe ich ausführlich aufgezeigt, wie dreist die Menschen in unserer Gesellschaft über die Möglichkeiten des nachhaltigen Abnehmens belogen werden:
http://www.essenspausen.com/almased-irrefuhrungen/
http://www.essenspausen.com/abnehmen-und-diaten-2013-aktuell/
http://www.essenspausen.com/homoopathie-zum-abnehmen/
http://www.essenspausen.com/564/
http://www.essenspausen.com/schluss-mit-dem-diatenwahn/
http://www.essenspausen.com/ewige-abnehmlugen/
http://www.essenspausen.com/tryptophan-irrtum-und-abzocke/
Ich bin überzeugt, dass eine sorgfältige rechtliche Prüfung in vielen Fällen der frechen Abnehmlügen zeigen würde, dass die Anbieter nicht nur vorsätzlich die Hilfesuchenden belügen, sondern dass ihr Verhalten objektiv und subjektiv den
Tatbestand des Betruges i.S.d. § 263 StGB voll erfüllt.
Hier nur ganz kurz die juristische Ableitung anhand der Tatbestandsmerkmale:
1. Täuschungshandlung
Das ist die „Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen“. Nichts anderes ist es, wenn behauptet wird, dass man abnehme, wenn man bestimmte Produkte zu sich nimmt, seien es bestimmte Lebens- oder Arzneimittel, oder wenn man nur die Sattheit fördert oder den Hunger begrenzt. Am Tollsten ist es natürlich, wenn Produkte und Maßnahmen als förderlich erklärt werden, die g a r k e i n e positiven Wirkungen haben, um nachhaltig abzunehmen. Aber kriminell ist auch die Behauptung, dass man bereits sicher abnehme, wenn man beispielsweise Sattheit erzeugt, Hunger beseitigt oder dafür sorgt, dass Fette aus der Nahrung nicht vom Körper verwertet werden (fatburner) oder man eine herkömmliche Mahlzeit des Tages durch eine andere, künstliche, ersetzt. Keine dieser Maßnahmen allein, selbst die Kombination mehrerer Maßnahmen können nachhaltig helfen –besonders dann nicht, wenn man keine Essenspausen einhält und daher nie in die Fettverbrennung kommt. Zusammengefasst lässt sich ganz sicher feststellen, dass eine betrügerische Täuschungshandlung immer dann vorliegt, wenn jemand Produkte oder Maßnahmen propagiert, die ohne Rücksicht auf die Komplexheit des körperlichen und psychischen Gesamtgeschehens, das die Entstehung des Übergewichts und seinen hartnäckigen Verbleib bedingt, den sicheren Abnehmerfolg bringen sollen.
2. Irrtumserregung
Strafbar macht sich nur, wer mit seiner Täuschung in Dritten einen entsprechenden Irrtum erzeugt. Das ist regelmäßig anzunehmen, weil die Täter es genau darauf anlegen, dass die Betroffenen ihren Lügen folgen.
3. Vermögensverschiebung
Ein Betrug setzt nicht nur voraus, dass gelogen wird, dass sich die Balken biegen und der Täter einen Dummen findet, der ihm seine Geschichten auch abnimmt. Der Betrug des § 263 StGB ist ein Vermögensdelikt. Er ist eine Sonderform des Vergehens, dem Opfer Vermögenswerte abspenstig zu machen. Auf das Lügen allein gibt der Gesetzgeber nicht viel. Wenn aber jemand einem anderen etwas aus der Hand reißt oder es aus seinem Verfügungsbereich entwendet, ist das ein strafbarer Diebstahl nach § 242 StGB. Übt einer dabei auch noch Gewalt gegen das Opfer aus, ist das ein strafbarer Raub nach § 249 StGB. Schafft einer das Vermögen des Opfers auf die Seite, obwohl gerade er beauftragt war, es vor Verlust schützen, ist dies eine strafbare Veruntreuung nach § 266 StGB.
Der objektive Tatbestand des Betruges ist erfüllt, wenn infolge von Täuschung und Irrtumserregung das Opfer entreichert wird. Im Regelfall ist es genau der Täter, der sich dadurch bereichert. Man spricht da von Stoffgleichheit von Vermögensverschiebung und Vermögensschaden, auf die ich hier nicht einzugehen brauche.
4. Subjektiver Tatbestand
Der subjektive Tatbestand des Betruges spricht von der Absicht des Täters. Es muss also der Vorsatz bezüglich der Erfüllung der genannten objektiven Tatbestandsmerkmale vorliegen.
Offener Hinweis an die Staatsanwaltschaft
Wer weiß, dass seine Abnehmpillen und die von ihm propagierten Abnehmwege dazu führen, dass den Interessenten nicht wie behauptet geholfen werden kann und dass die Interessenten, die auf seine Lügen hereingefallen sind, für eine wertlose Leistung an ihn zahlen, muss wegen Betruges bestraft werden.
Fragen Sie mich nicht, warum es so gut wie nie Verfahren wegen dieser dreisten Betrügereien gibt, die sich Jahr für Jahr mit Beginn der Bikini-Saison mehren! Ich werde den vorliegenden Beitrag einmal an die Staatsanwaltschaft Offenburg leiten und sie bitten, sich der Materie erst einmal im nachgenannten Fall anzunehmen. Vielleicht fehlt ja nur der richtige Anstoß.
Eine neue Frechheit!
Bei dieser Gelegenheit will ich Sie gern vor einer Dreistigkeit warnen, die sich mal wieder jemand hat einfallen lassen, um die von Übergewicht Geplagten zu verdummdeubeln und abzukassieren. Es geht um die Behauptung, dass Akupressur, beipielsweise der sanfte Druck auf den Punkt unterhalb der Nase oberhalb der Oberlippe abnehmen ließe, weil es den Heißhunger sofort beseitige. Beides ist dummes Zeug. Wer solchen Unsinn nur verbreitet, selbst wenn er weiß, dass es eine Lüge ist, macht sich noch nicht strafbar. Wer aber „Biomagnete“ verkauft, die auf einem „Abnehmpunkt“ an der Ohrmuschel befestigt werden, handelt verbrecherisch. Diese wertlosen – doch tatsächlich vergoldeten – Magnete namens „Zerodiet PLUS“ kosten doch tatsächlich „nur“69,00 € zzgl. MWSt (www.vitafort.de)! Der Materialwert sollte den von Druckknöpfen nicht übersteigen.
Die aktuelle Fernsehzeitschrift TV Hören und Sehen Nr. 26 für die Zeit vom 29.6. – 5.7.2013 widmet diesem Produkt doch angeblich voller Überzeugung von der Richtigkeit einen zweiseitigen redaktionellen Beitrag, natürlich mit unübersehbarer Angabe der Bezugsquelle(S. 32 f.). Hat man da gar keine Angst davor, sich möglicherweise der Beihilfe zum Betrug schuldig zu machen?
Es liegt mir fern, gegen jede “aurikuläre Therapie“ oder gegen die Akupressur als solche zu wettern. Ich nutze fast täglich meine Akupressurmatte und denke mir, dass ihre Nutzung viele großartige Wirkungen in meinem Körper auslöst. Ich weiß auch, dass Fußreflexzonenmassage und viele andere physiotherapeutische Maßnahmen großartige Wirkungen auslösen. Umso mehr verachte ich es, wenn sich üble Geschäftemacher dieser Alternativen bedienen, um sich mit Lügen über angebliche Wirkungen beim komplexen Vorgang des Abnehmens und der Gewichtkontrolle gesund zu stoßen!
Ein Nachtrag (4.1.2014):
Die Staatsanwatschaft hat wegen des Geschäfts mit dem Wundermagneten im Ohr – auch in Ansehung des hohen Phantasiepreises – die ERhebung der Ermittlungen abgelehnt. Sie hat erklärt, dass sie solches Handeln nur verfolgen könne, wenn die Unwirksamkeit des behaupteten Diäterfolges nachgewiesen sei. Nach Befragung eines gzten Freundes, eines sehr erfahrenen Leiters einer Staatsanwaltschaft, kann ich dieser Lösung sogar etwas abgewinnen. Bestimmt ist es gut, wenn der Staat nicht jeden Fehler seiner Bürger inkriminiert. So ist es nicht generell strafbar, zu lügen und selbst das unerwünschte „Ausleihen“ fremder Besitzstücke wird nicht generell bestraft. Es gibt ja auch einen ganzen Markt für“Glückssteine“ aller Art, die neben der Herstellung der Gesundheit auch andere tolle Wirkungen haben sollen, etwa alle Handystrahlungen zu verschlucken. Auch astrologischer Rat hat keine tragfähige Begründung und kostet doch oft sehr viel. Ich habe mich entschlossen, den Knopf im Ohr als „Gimmick“ anzusehen, der es nicht verdient, ernst genommen zu werden.